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Aktuelles über Förderungen - Solar - Bau usw.

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Diese aktuellen Nachrichten sind sorgfältig recherchiert - es können sich aber Fehlinformationen eingeschlichen haben - ich kann deshalb für die Angaben hier keine Gewähr übernehmen - gern besprechen ich deshalb mit Ihnen Ihre Kritik oder Anregung.

Bei weiteren Informationen oder ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte mit mir ein Beratungsgespräch.

Rufen Sie mich bitte deshalb jederzeit auf mein Handy an: 0152 - 23 363 027 - vielen Dank.

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Marktanreizprogramm der BAFA zur Nutzung erneuerbarer Energien Heizungsanlagen:
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Meldung vom 18.Juni 2008
Die Förderung für den Einbau eines Brennwertkessels wird zum 31.12.2009 verlängert. Zusätzlich zu der Förderung von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird ein Zuschuss von 750,00 € gezahlt , wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch ein Brennwertkessel - Gas oder Öl - ausgetauscht wird.
Auch wird zukünftig der Kesseltausch in Kombination mit einer thermischen Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375,00 € zusätzlich gefördert. Diese Regelung soll für alle Antragsteller gelten, die ab dem 1.05.2008 einen Antrag bei der BAFA gestellt haben.

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Selbstgenutzter Strom bei Photovoltaik-Anlagen
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Seit dem 01.01.2009 erhält jeder Anlagenbetreiber für den selbstgenutzten Strom aus seiner Photovoltaikanlage ( bis 30 Kilowatt Leistung ) eine jährlich angepasste Eigenstrom-Vergütung. Nimmt man die eingesparten durchschnittlichen Stromkosten je kW/h von ca. 20,0 ct hinzu, so ergibt sich ein Kostenvorteil, als wenn man den Strom komplett einspeist.

Da die Strompreise bestimmt jährlich steigen, ergibt sich langfristig ein immer besseres Ergebnis, durch die eingesparten Stromkosten.

Damit der eigene Verbrauch allerdings ohne Probleme von statten gehen kann, ist eine intelligente Steuerung notwendig.
Neben der Steuerung notwendig ist ein intelligenter Stromzähler, welcher den erzeugten Strom der Solaranlage misst, wieviel Strom davon davon selbst verbraucht oder eingespeist wurde und wieviel Strom aus dem öffentlichen Netz verbraucht wurde. Aus allen diesen Informationen wird dann eine individuelle Abrechnung erzeugt.

Problematisch ist jetzt noch die ungeklärte steuerliche Behandlung. Es könnte sein, dass der Photovoltaikanlagenbetreiber seine Unternehmereigenschaft durch den selbstgenutzten Strom einbüßt. Diese Unternehmereigenschaft ist allerdings Voraussetzung für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Sollte diese Eigenschaft wegfallen, wäre auch die eigene Nutzung des erzeugten Stroms hinfällig, da sich diese dann nicht mehr lohnen würde - das betrifft aber nur den privaten Betreiber.

Dieses Problem ist zwischenzeitlich gelöst und entschieden - auch bei Eigenstromnutzung bekommen Sie die MwSt. zurück.

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Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz
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Ein wesentlicher Bestandteil des Klimapakets ist das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Es schreibt künftig bei der Wärmeversorgung von Neubauten die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vor.
Vorgeschrieben werden mindestens 15% des Wärmebedarfs durch solarthermische Anlagen. Bei Nutzung von Solarthermie kann die Vorgabe jedoch pauschal erfüllt werden.
Bei EFH/ZFH sind das mind. 0,4 m⊃2; Kollektorfläche je m⊃2; Nutzfläche und bei größeren Wohnhäusern mind. 0,3 m⊃2;.

Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- mind. 50% des Wärmebedarfs durch
- feste Biomasse ( z.B. Pelletheizung )
- flüssige Biomasse ( Bioöl im Brennwertkessel )
- Umweltwärme ( Wärmepumpe )
- sowie 30% des Wärmebedarfs durch Biogas mit Kraft-Wärme-Kupplung.

Durch die Kombination verschiedener Technologien ist die Erfüllung ebenfalls möglich.
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KfW - Förderung ab 01.01.2009 - bessere Förderung für Einzelmaßnahmen
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Die KfW-Förderbank hat Ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum Jahrreswechsel ausgeweitet.
Im Rahmen der ÖKO-Plus-Variante des Programms " Wohnraum Modernisieren " werden seit Januar auch Einzelbaumaßnahmen, beispielweise die Erneuerung von Fenstern oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem mit zinsgünstigen Krediten gefördert.
Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmen ( Maßnahmepakete ) ausschließlich im Rahmen des Programms " CO2-Gebäudesanierung " möglich.
Daneben können ab Januar 2009 Besitzern von EFH/ZFH und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Wer z.B.:
- seine Wohnhaus dämmt - Wärem-Dämm-Verbund-System,
- die Fenster erneuert,
- die alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauscht
- oder eine kontrollierte Wohnungslüftung nachrüstet,
- Wärmedämmung des Daches,
- Wäremdämmung der obersten Geschossdecke
- Kellerdecke unterseitig zum kalten Keller,
- von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume,
- Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen,

kann einen Zuschuss von 5% der Investitionssumme, maximal 2.500 € erhalten. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300,00 € ( Einzelmaßnahmen, die durch Zulagen oder Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln Dritter gefördert werden, können nicht bezuschusst werden. )
Gleichzeitig wurde der Zuschuss für festgelegte Maßnahmepakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5% der Investitionssumme, max. 3.750 €, erhöht.

Weitere Bedingungen und Informationen stehen auf: www.kfw-zuschuss.de

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